
Fa. DreamDay, Inh. Frau Silvia Rada, Organisation von Veranstaltungen
2320 Schwechat , Sendnergasse 10, Mobil: + 43 699 1 210 30 40,
Tel.: + 43 1 890 55 50, Fax: + 43 1 890 55 51
- Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss
Alle die mit der Fa. DreamDay, Inh. Frau Silvia Rada (im Nachfolgenden kurz Auftragnehmer genannt) vereinbarten Leistungen und Lieferungen, liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese sind Bestandteil jeder geschäftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Der Kunde (im Nachfolgenden kurz Auftraggeber genannt) erkennt durch die Unterfertigung der Bestellung bzw. des Angebotes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das zugrunde liegende Geschäft an. Sollten Nebenabsprachen, ergänzende oder abweichende Bedingungen abgeschlossen werden, bedarf dies zur Rechtswirksamkeit der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung des Auftragnehmers.
Die Aufträge werden durch die Bestellung, die schriftlich unterzeichnet werden muss und durch deren Anzahlung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer rechtswirksam. Die vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind innerhalb ihrer angebotenen Fristigkeit verbindlich.
- Dienstleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Auftraggeber eine Veranstaltung zu organisieren und zu konzipieren. Veranstalter im rechtlichen Sinn ist der Auftraggeber. Der Auftraggeber schließt den vom Auftragnehmer vermittelten Vertrag direkt mit dem Dritten ab, sodass sämtliche daraus resultierende Rechte, Verpflichtungen und Ansprüche dem Auftraggeber selbst zustehen und von diesem auch nur gegenüber dem Dritten – nicht aber gegenüber dem Auftragnehmer – geltend zu machen sind.
Das Angebot orientiert sich auf den Leistungsumfang oder o. a. Dienstleistungen, wobei der Auftragnehmer im Namen und im Auftrag des Auftraggebers die Dienstleistungen Dritter vermittelt und im Umfang des erteilten Auftrages durchführt.
- Preise und deren Verrechnung
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, d.h. ohne jeglichen Abzug, jedoch
inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
In diesen Kosten sind Auslagenersätze bzw. Gebühren Dritter an den
Auftragnehmer nicht inbegriffen. Die Verrechnungen seitens des Auftragnehmers erfolgen nach Vereinbarung entweder prozentuell oder pauschal. Alle Vereinbarungen und Bestellungen bedürfen der Schriftform.
Die vermittelten Fremdleistungen werden zwischen dem Auftraggeber und den Fremdfirmen abgewickelt und demnach sind auch zwischen diesen abzurechnen.
- Zahlungsbedingungen
Es wird eine Anzahlung nach individueller Vereinbarung des vorläufigen prozentuellen oder des vorläufigen Pauschalhonorars bei Auftragserteilung vereinbart und fällig. Der Auftrag gilt erst dann als erteilt, wenn die Anzahlung auf dem Konto des Auftragnehmers eingelangt ist.
Teil- und Endabrechnungen seitens des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. verrechnet (gem. § 6 Abs. 1 Z 13 KSchG). Alle eingehenden Beträge werden auf die ältesten offenen Forderungen angerechnet. Alle durch die Überweisung entstehenden Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Forderungen können an Dritte abgetreten werden, wobei hierbei die Zustimmung des Auftraggebers nicht notwendig ist.
- Stornierung, Rücktritt, Auftragsänderungen
Sollte der Auftraggeber nach Vergabe des Auftrages an den Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten (unabhängig des Grundes) oder bereits erteilte Aufträge dahingehend ändern, dass sich deren Umfang verringert, wird vereinbart, dass der Auftragnehmer den bis dahin entstandenen Zeitaufwand mit dem vereinbarten Stundensatz dem Auftraggeber in Rechnung stellt. Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.
- Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für die zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber zustande gekommene Ansprüche welcher Art auch immer, da der Auftragnehmer hier nur als Vermittler auftritt bzw. die Verträge in fremden Namen abschließt. Haftansprüche gegen beauftrage Dritte sind vom Auftrageber in direktem Wege an diesen zu stellen.
- Sonstiges
Auf diesen Vertrag findet das österreichische materielle und formelle Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen. Als Gerichtsstand wird Schwechat vereinbart.
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